Zusammenfassung & Checkliste zur Vermietung eines Ferienhauses

Valencianische Gemeinschaft

Zusammenfassung & Checkliste: Vermietung eines Ferienhauses in der Gemeinschaft Valencia (Spanien)

Wenn Sie Ihre Immobilie in der Gemeinschaft Valencia als Ferienhaus vermieten möchten, müssen Sie bestimmte Vorschriften einhalten. Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Anforderungen zu erfüllen.

1. Bestimmen Sie die Art der Vermietung

  • Touristische Vermietung: Maximal 10 Nächte pro Kunde, erfordert eine touristische Lizenz.
  • Saisonale Vermietung: Mehr als 10 Nächte bis weniger als ein Jahr, keine touristische Lizenz erforderlich.
  • Langfristige Vermietung: Mindestens ein Jahr, keine touristische Lizenz erforderlich.

2. Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

Schriftliche Zustimmung ist erforderlich, entweder durch ein Zertifikat oder ein Sitzungsprotokoll.

3. Antrag auf eine touristische Lizenz

  • Antrag bei der Generalitat Valenciana einreichen.
  • Ein kommunales Verträglichkeitszertifikat ist erforderlich.

4. Registrierung und Dokumentation

  • Registrierung bei den örtlichen Behörden.
  • Die Lizenz muss alle fünf Jahre erneuert werden.

5. Dienstleistungen und Ausstattung

  • Der Evakuierungsplan muss am Eingang deutlich sichtbar sein.
  • Heizung und Klimaanlage sind mindestens im Wohnzimmer obligatorisch.
  • Eine Waschmaschine und ein Ofen oder eine Mikrowelle müssen bereitgestellt werden.
  • Eine Internetverbindung ist obligatorisch.
  • Ein Erste-Hilfe-Kasten muss vorhanden sein.
  • Saubere Bettwäsche und Handtücher müssen bereitgestellt und enthalten sein.
  • Vermietung der gesamten Immobilie ist vorgeschrieben; die Vermietung einzelner Zimmer ist nicht erlaubt.

6. Operative Verpflichtungen

  • Schlüsselboxen sind verboten; eine physische Schlüsselübergabe ist obligatorisch.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
  • Ein Gästeregister muss geführt und die Gäste über "SES Hospedajes" registriert werden.
  • Buchungen müssen sofort bei der Buchung über "SES Hospedajes" registriert werden.
  • Ein zusätzliches Vermietungsnummer über die Ventanilla Única Digital beantragen (jährlich erneuerbar und kostet 27 Euro).
  • Verfügbarkeitserklärung: Zu Beginn des Jahres muss die Generalitat Valenciana über die Wochen informiert werden, in denen die Immobilie zur Vermietung zur Verfügung steht. Änderungen während des Jahres müssen sofort gemeldet werden.
    "Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt zur Aufhebung der Vermietungslizenz."

7. Werbung und Promotion

  • Der genaue Standort und die Registrierungsnummer müssen angegeben werden.

8. Steuern und Mehrwertsteuer

  • Nicht-EU-Steuerresidenten zahlen 24 % Einkommensteuer ohne Abzug von Kosten, während EU-Steuerresidenten 19 % zahlen und Kosten abziehen können.
  • Mehrwertsteuer: 10 %, wenn zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden, die für die Hotellerie typisch sind.
  • Touristensteuer: Derzeit nicht in der Gemeinschaft Valencia anwendbar, aber Änderungen vorbehalten.
  • Modell 210: Obligatorische vierteljährliche Steuererklärung für Nichtansässige.

9. Sanktionen bei Nichteinhaltung

  • Internationale Vermietungsplattformen sind verpflichtet, monatlich dem spanischen Finanzamt über das Modell 238 zu berichten. Dies bedeutet, dass die spanischen Behörden Zugriff auf detaillierte Informationen über Vermietungstransaktionen haben, was die Erkennung und Bestrafung von Verstößen erleichtert.
  • Die Geldstrafen reichen von 10.000 € bis 600.000 €, je nach Schwere des Verstoßes.

Rechtshinweis: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen in keinem Fall eine Empfehlung oder rechtliche Beratung dar. Da die Vorschriften über die Vermietung von Wohnungen Änderungen und spezifischen Auslegungen unterliegen können, wird jedem Interessierten empfohlen, vor einer Entscheidung in dieser Angelegenheit einen auf diesem Gebiet spezialisierten Fachmann zu konsultieren.

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