Mehrwertsteuerregeln für Ferienvermietung in Spanien

Wann Unterliegt die Touristische Vermietung der Mehrwertsteuer?

Mehrwertsteuervorschriften für Touristen und Kurzzeitvermieter in Spanien

1. Der rechtliche Rahmen für die Mehrwertsteuer auf Mieten in Spanien

Die Vermietung von Immobilien wird in Spanien durch das Gesetz 37/1992 und dessen Umsetzung im Königlichen Dekret 1624/1992 geregelt. Dieses Gesetz unterscheidet zwischen der Vermietung von Wohnungen, die im Allgemeinen von der Mehrwertsteuer befreit ist, und der Vermietung mit hotelähnlichen Dienstleistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegt, die normalerweise 10 % beträgt.

Anwendbare Mehrwertsteuersätze
2.1. Vermietung mit hotelähnlichen Dienstleistungen - 10% MwSt.

Wenn die Vermietung (Übernachtung) Dienstleistungen wie regelmäßige Reinigung, Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern oder hotelähnliche Betreuung umfasst, gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 %. Dies gilt auch für kurzfristige touristische Vermietungen.

2.2. Vermietung ohne Hoteldienstleistungen

Kurz- oder Langzeitvermietungen ohne zusätzliche Dienstleistungen sind im Allgemeinen von der Mehrwertsteuer befreit, sofern sie keine hotelähnlichen Dienstleistungen beinhalten.

3. Praktische Beispiele
  • Nur Endreinigung: Bei längeren Aufenthalten von der Mehrwertsteuer befreit; in touristischen Fällen können 10% erhoben werden.
  • Wöchentliche Reinigung und Wechsel der Bettwäsche: 10% MWST.
  • Erweiterte Dienstleistungen (Frühstück, Ausflüge): 21% Mehrwertsteuer können anfallen.
4. Für weitere Informationen
  • Besuchen Sie die: Die Website der Steuerbehörde .
  • Siehe Gesetzestexte wie das Gesetz 37/1992 und den Königlichen Erlass 1624/1992.
  • Überprüfung verbindlicher Entscheidungen der Generaldirektion für Steuern.

Zusammenfassung

  • Hoteldienstleistungen: 10% MEHRWERTSTEUER.
  • Ohne zusätzliche Dienstleistungen: Im Allgemeinen befreit.
  • Erweiterte Dienstleistungen: Werden zusätzliche Inklusivleistungen erbracht, die nicht unmittelbar mit der Übernachtung zusammenhängen, wird ein Mehrwertsteuersatz von 21 % erhoben.
  • Für gewerbliche Zwecke ohne Dienstleistungen: Wenn die Unterkunft über ein Unternehmen angeboten wird, das sie zu gewerblichen Zwecken an Dritte weitervermietet, wird eine Mehrwertsteuer von 21 % erhoben.

Ziehen Sie immer einen Steuerberater zu Rate, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und künftige Probleme zu vermeiden.

Holiday Rentals Regulations Spain