Vermietungsvorschriften in der Valencianischen Gemeinschaft
Bevor Sie eine Immobilie in der Valencianischen Gemeinschaft anbieten, bewerben oder vermieten, ist es wichtig, die Art der Vermietung zu bestimmen und die geltenden Vorschriften zu kennen.
1. Arten der Vermietung in der Valencianischen Gemeinschaft
A. Touristische Vermietung
- Dauer: Maximal 11 Nächte pro Kunde und der Zweck der Vermietung muss touristisch sein.
- Lizenz: Eine Touristenlizenz ist erforderlich.
- Wichtig:
- Wenn der Aufenthalt 11 Nächte überschreitet, fällt die Vermietung nicht mehr unter die touristische Gesetzgebung der Valencianischen Gemeinschaft.
B. Saisonale Vermietung (temporäre Vermietung)
- Dauer: Weniger als 1 Jahr.
- Lizenz: Keine Touristenlizenz erforderlich, obwohl andere Vorschriften gelten können.
- Wichtig:
- Eine saisonale Vermietung kann weniger als 11 Nächte dauern. Entscheidend ist der Zweck des Aufenthalts.
- Wann gilt die touristische Gesetzgebung?
- Wenn der Zweck touristisch ist und der Aufenthalt weniger als 11 Nächte dauert, gelten die touristischen Vermietungsvorschriften der Valencianischen Gemeinschaft (siehe Abschnitt A oben).
- Wenn der Zweck NICHT touristisch ist, kann die Vermietung weniger oder mehr als 11 Tage dauern und wird dennoch als saisonale Vermietung betrachtet.
- Beispiel: Eine Person aus Madrid mietet eine Wohnung für 7 Tage, um eine Prüfung zum Yachtkapitän abzulegen. Obwohl der Aufenthalt weniger als 10 Tage beträgt, gilt dieser Vertrag als saisonale Vermietung und unterliegt nicht den touristischen Vorschriften.
C. Langfristige Vermietung (Wohnvermietung)
- Dauer: Mindestens 1 Jahr.
- Lizenz: Keine Touristenlizenz erforderlich.
D. Wohnung als Hauptwohnsitz
- Wann gilt dies?
- Wenn der Mieter die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt und dort dauerhaft wohnt.
2. Genehmigung der Eigentümergemeinschaft einholen:
Um die Immobilie für touristische Vermietungszwecke zu nutzen (Abschnitt A oben), ist eine schriftliche Genehmigung der Eigentümergemeinschaft erforderlich (sofern die Eigentümergemeinschaft touristische Vermietungen NICHT verbietet). Diese Genehmigung muss durch ein offizielles Zertifikat oder Protokoll der Versammlung nachgewiesen werden.
3. Beantragung einer Touristenwohnungslizenz:
Sie müssen einen Antrag auf der Plattform der Generalitat Valenciana mit folgenden Dokumenten einreichen:
- Zertifikat über städtebauliche Verträglichkeit: Ausgestellt von Ihrer Gemeinde.
- Verantwortungserklärung: Ein unterschriebenes Dokument, in dem erklärt wird, dass die Unterkunft alle rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt, wie Brandschutz, Barrierefreiheit und Mindestausstattung.
- Katasterdaten der Immobilie und genaue Adresse.
Hinweis: Touristenwohnungslizenzen sind 5 Jahre gültig und müssen mindestens einen Monat vor Ablauf erneuert werden (es gibt auch andere Gründe für eine Erneuerung innerhalb der 5 Jahre, wie z. B. ein Eigentümerwechsel der Immobilie).
4. Sicherstellen, dass die Unterkunft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt:
- Barrierefreiheit: Wohnungen ab dem fünften Stock müssen einen Aufzug haben.
- Mindestausstattung:
- Internetverbindung.
- Klimaanlage und Heizung.
- Waschmaschine, Kühlschrank, Bügeleisen, Ofen oder Mikrowelle, Dunstabzugshaube und Fernseher.
- Sicherheit:
- Notfall-Evakuierungsplan, sichtbar am Eingang.
- 24-Stunden-Notrufnummer für Gäste.
- Es ist nicht gestattet, die Schlüssel der Immobilie über einen Schlüsselsafe im öffentlichen Raum neben der Immobilie zu übergeben; die Schlüssel müssen persönlich übergeben werden.
- Sonstiges:
- Die Unterkunft muss vollständig möbliert und mit Küchenutensilien und Bettwäsche ausgestattet sein.
- Einen Erste-Hilfe-Kasten bereithalten.
- Die elektrische Spannung im gesamten Haus deutlich angeben.
- Einhaltung der von der Eigentümergemeinschaft festgelegten Zusammenlebensregeln, zu der die vermietete Immobilie gehört.
5. Abschluss einer Haftpflichtversicherung:
Zusätzlich zur Gebäude- und Inhaltsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch.
6. Zusätzliche Verpflichtungen berücksichtigen:
- Registrierung: Registrierung im Ventanilla Única Digital: Ab dem 2. Januar 2025 ist es verpflichtend, eine eindeutige Registrierungsnummer für alle Kurzzeitvermietungen (ob touristisch oder saisonal) zu haben, verwaltet über das Europäische Einheitliche Fenster, das von der spanischen Zentralregierung betrieben wird. Es gibt eine Übergangsfrist bis Juli 2025 für die Umsetzung. Diese Registrierung kostet 27 Euro und muss jährlich erneuert werden.
- Steuern: Sicherstellen, dass die Steuern aus den Mieteinnahmen korrekt bezahlt werden.
- Kommunale Vorschriften: Konsultieren Sie die spezifischen regionalen und lokalen Vorschriften Ihrer Gemeinde.
7. Strafen bei Nichteinhaltung:
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann Geldstrafen zwischen 10.000 und 600.000 Euro zur Folge haben, abhängig von der Schwere des Verstoßes, sowie eine vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung der Touristenlizenz.
Für aktuelle Informationen: Kontaktieren Sie die Generalitat Valenciana oder konsultieren Sie einen spezialisierten Rechtsberater.
Zusammenfassung
Um eine Ferienunterkunft anzubieten, müssen Sie:
- Die Art der Vermietung festlegen (touristisch, saisonal oder langfristig).
- Die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft einholen (falls zutreffend).
- Eine Touristenlizenz bei der Generalitat Valenciana beantragen.
- Eine Lizenznummer beim VENTANILLA DIGITAL UNICA anfordern
- Sicherstellen, dass die Unterkunft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (Barrierefreiheit, Ausstattung und Sicherheit).
- Eine Haftpflichtversicherung abschließen.
- Ab 2025 eine zusätzliche Registrierungsnummer (Ventanilla Única Digital) erhalten und Ihre Steuern ordnungsgemäß verwalten.