Spezifische Regeln für Touristische Vermietung mit einer Eigentümergemeinschaft

Was Sind die Wichtigsten Anforderungen für Touristische Vermietung in einer Eigentümergemeinschaft?

Spezifische Vorschriften für Unterkünfte in Eigentümergemeinschaften

Als Eigentümer einer Wohnung in einer Residenz mit einer Eigentümergemeinschaft in der Valencianischen Gemeinschaft, der an Touristen vermieten möchte, müssen Sie die gesetzlichen Anforderungen gemäß dem Dekretgesetz 9/2024 vom 2. August des Consell erfüllen:

1. Antrag auf eine touristische Vermietungslizenz

Sie müssen eine Lizenz bei der Generalitat Valenciana beantragen. Dafür ist ein städtisches Zertifikat erforderlich, das bestätigt, dass Ihre Immobilie für die touristische Vermietung geeignet ist (Zertifikat über städtebauliche Verträglichkeit). Ihre Immobilie muss spezifische Anforderungen an Hygiene, Komfort und Sicherheit erfüllen.

2. Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

Für Anträge nach dem 2. August 2024 ist eine Erklärung der Eigentümergemeinschaft erforderlich, die die touristische Vermietung genehmigt (sofern die Eigentümergemeinschaft diese Art der Vermietung nicht ausdrücklich verboten hat). Für bestehende Situationen ist dies nicht erforderlich.

3. Gültigkeit und Erneuerung der Lizenz

Die Vermietungslizenz ist fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Bei der Erneuerung müssen Sie erneut das städtische Zertifikat über touristische Verträglichkeit beantragen und eine Erklärung vorlegen, dass die Eigentümergemeinschaft die touristische Vermietung erlaubt.

4. Verbot von Schlüsselboxen

Es ist verboten, Schlüsselboxen im öffentlichen Raum oder in den Gemeinschaftsbereichen von Gebäuden anzubringen.

5. Maximale Mietdauer

Touristische Vermietungen sind auf Aufenthalte von maximal 10 Nächten beschränkt. Für längere Aufenthalte gelten andere Vorschriften als die für touristische Vermietungen in der Valencianischen Gemeinschaft, gemäß Dekret 10/2021 und Gesetz 15/2018 der GVA.

6. Übertragung des Eigentums

Bei einem Verkauf der Immobilie muss der neue Eigentümer eine neue Vermietungslizenz beantragen. Die bestehende Lizenz ist nicht übertragbar.

7. Mindestanforderungen an Unterkünfte

  • Ein Evakuierungsplan an der Haupttür.
  • Steckdosen in allen Räumen.
  • Warmwasserversorgung.
  • Eine voll ausgestattete Küche.
  • Heizung, zumindest im Wohn-/Esszimmer.
  • Internetverbindung (es sei denn, es gibt in der Gegend keinen Empfang).
  • Ein Erste-Hilfe-Kasten.
  • Detaillierte Informationen über das nächstgelegene medizinische Zentrum.

8. Einhaltung kommunaler Vorschriften

Die Gemeinden haben die Befugnis, zusätzliche Regeln und Einschränkungen für touristische Vermietungen zu erlassen. Daher ist es wichtig, die lokalen Vorschriften Ihrer Gemeinde zu kennen.

Für einen vollständigen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und Verfahren empfehle ich, das Dekretgesetz 9/2024 vom 2. August des Consell zu konsultieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle Verpflichtungen für touristische Vermietungen in der Valencianischen Gemeinschaft vollständig erfüllen.


Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Website sind rein informativ und stellen in keinem Fall eine Empfehlung oder rechtliche Beratung dar. Da die Vorschriften für die Vermietung von Immobilien Änderungen und spezifischen Interpretationen unterliegen können, wird jedem Interessierten empfohlen, vor einer Entscheidung einen spezialisierten Fachmann zu konsultieren.

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