Besteuerung von Ferienvermietungen in Spanien
Wenn Sie ein Ferienhaus in Spanien vermieten, müssen Sie bestimmte steuerliche Verpflichtungen erfüllen. Hier sind die Details:
1. Besteuerung von Mieteinnahmen in Spanien
Für Nicht-Steuerresidenten in Spanien:
- Steuerpflicht: Wenn Sie nicht steuerlich in Spanien ansässig sind, aber Einkünfte aus einer in Spanien gelegenen vermieteten Immobilie erzielen, sind Sie verpflichtet, Steuern auf diese Einkünfte zu zahlen (IRNR – Einkommensteuer für Nichtresidenten).
- Steuersatz:
- Für Einwohner der EU, Island und Norwegen: 19% des Nettoeinkommens.
- Für Einwohner außerhalb der EU/EWR: 24% des Bruttoeinkommens (kein Abzug von Ausgaben).
Für Steuerresidenten in Spanien:
- Mieteinnahmen werden zu progressiven Sätzen besteuert, die zwischen 19% und 54% liegen, abhängig von Ihren gesamten jährlichen Gewinnen (IRPF – Einkommensteuer für natürliche Personen).
2. Abzugsfähige Ausgaben
Für Einwohner der EU/Europäischer Wirtschaftsraum (einschließlich Island und Norwegen):
Nichtresidenten im EU/EWR können bestimmte Ausgaben abziehen, sodass nur Steuern auf das Nettoeinkommen gezahlt werden. Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören:
- Hypothekenzinsen im Zusammenhang mit der Immobilie.
- Wartung und Reparaturen (keine größeren Renovierungen).
- Gebühren der Eigentümergemeinschaft.
- Grundsteuer (IBI) und andere lokale Steuern.
- Versicherungen (z. B. Hausrat- und Gebäudeversicherung).
- Wasser- und Energiekosten (nur für den Zeitraum, in dem die Immobilie vermietet war).
- Abschreibung der Immobilie (in der Regel 3% des Baukostenwerts, ohne den Grundstückswert).
- Andere immobilienbezogene Ausgaben.
HINWEIS: Die Abzugsfähigkeit einiger dieser Ausgaben ist proportional zur Anzahl der Tage, an denen die Immobilie vermietet war.
Für Einwohner außerhalb der EU/Europäischer Wirtschaftsraum:
- Keine Abzüge von Ausgaben sind erlaubt. Steuern werden auf das Bruttoeinkommen zu 24% erhoben.
3. Administrative und steuerliche Verpflichtungen
- Registrierung bei der spanischen Steuerbehörde (Hacienda): Nichtresidenten müssen sich registrieren, um ihre Steuererklärung einreichen zu können.
- Formular 210 (Erklärung für Nichtresidenten): Dies ist das Formular, das Nichtresidenten verwenden müssen, um Mieteinnahmen zu deklarieren.
- Vermietungslizenz: Je nach autonomen Gemeinschaft benötigen Sie möglicherweise eine Lizenz, um legal zu vermieten. Prüfen Sie die spezifischen Vorschriften Ihrer autonomen Gemeinschaft.
- Mehrwertsteuer (IVA): Vermietungen, die zusätzliche Dienstleistungen umfassen, die für die Hotellerie typisch sind, unterliegen einer Mehrwertsteuer von 10% oder 21%, je nach Fall. Beispiele sind Reinigung, Bettwäsche, 24-Stunden-Telefondienst, Rezeption oder andere Hoteldienstleistungen, die bei Ferienvermietungen angeboten werden.
- Touristensteuer: In einigen Regionen wie Katalonien oder den Balearen ist es obligatorisch, eine Touristensteuer zu erheben und zu deklarieren.
Zusammenfassung
- Steuersätze: Steuerresidenten der EU/EWR zahlen 19% auf das Nettoeinkommen, Nicht-EU/EWR-Residenten zahlen 24% auf das Bruttoeinkommen, und steuerliche Residenten Spaniens zahlen zwischen 19% und 54% auf das Nettoeinkommen.
- Ausgabenabzug: Nur für steuerliche Residenten der EU/EWR oder Spaniens möglich und auf bestimmte Ausgaben beschränkt.
- Es ist wichtig, die richtigen Formulare einzureichen und die Immobilie ordnungsgemäß zu registrieren, um Strafen zu vermeiden.