Steuern auf die Vermietung von Ferienhäusern in Spanien

Wie Viel Steuer Müssen Sie auf Mieteinnahmen in Spanien Zahlen?

Besteuerung von Ferienvermietungen in Spanien

Wenn Sie ein Ferienhaus in Spanien vermieten, müssen Sie bestimmte steuerliche Verpflichtungen erfüllen. Hier sind die Details:

1. Besteuerung von Mieteinnahmen in Spanien

Für Nicht-Steuerresidenten in Spanien:
  • Steuerpflicht: Wenn Sie nicht steuerlich in Spanien ansässig sind, aber Einkünfte aus einer in Spanien gelegenen vermieteten Immobilie erzielen, sind Sie verpflichtet, Steuern auf diese Einkünfte zu zahlen (IRNR – Einkommensteuer für Nichtresidenten).
  • Steuersatz:
    • Für Einwohner der EU, Island und Norwegen: 19% des Nettoeinkommens.
    • Für Einwohner außerhalb der EU/EWR: 24% des Bruttoeinkommens (kein Abzug von Ausgaben).
Für Steuerresidenten in Spanien:
  • Mieteinnahmen werden zu progressiven Sätzen besteuert, die zwischen 19% und 54% liegen, abhängig von Ihren gesamten jährlichen Gewinnen (IRPF – Einkommensteuer für natürliche Personen).

2. Abzugsfähige Ausgaben

Für Einwohner der EU/Europäischer Wirtschaftsraum (einschließlich Island und Norwegen):

Nichtresidenten im EU/EWR können bestimmte Ausgaben abziehen, sodass nur Steuern auf das Nettoeinkommen gezahlt werden. Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören:

  • Hypothekenzinsen im Zusammenhang mit der Immobilie.
  • Wartung und Reparaturen (keine größeren Renovierungen).
  • Gebühren der Eigentümergemeinschaft.
  • Grundsteuer (IBI) und andere lokale Steuern.
  • Versicherungen (z. B. Hausrat- und Gebäudeversicherung).
  • Wasser- und Energiekosten (nur für den Zeitraum, in dem die Immobilie vermietet war).
  • Abschreibung der Immobilie (in der Regel 3% des Baukostenwerts, ohne den Grundstückswert).
  • Andere immobilienbezogene Ausgaben.

HINWEIS: Die Abzugsfähigkeit einiger dieser Ausgaben ist proportional zur Anzahl der Tage, an denen die Immobilie vermietet war.

Für Einwohner außerhalb der EU/Europäischer Wirtschaftsraum:
  • Keine Abzüge von Ausgaben sind erlaubt. Steuern werden auf das Bruttoeinkommen zu 24% erhoben.

3. Administrative und steuerliche Verpflichtungen

  • Registrierung bei der spanischen Steuerbehörde (Hacienda): Nichtresidenten müssen sich registrieren, um ihre Steuererklärung einreichen zu können.
  • Formular 210 (Erklärung für Nichtresidenten): Dies ist das Formular, das Nichtresidenten verwenden müssen, um Mieteinnahmen zu deklarieren.
  • Vermietungslizenz: Je nach autonomen Gemeinschaft benötigen Sie möglicherweise eine Lizenz, um legal zu vermieten. Prüfen Sie die spezifischen Vorschriften Ihrer autonomen Gemeinschaft.
  • Mehrwertsteuer (IVA): Vermietungen, die zusätzliche Dienstleistungen umfassen, die für die Hotellerie typisch sind, unterliegen einer Mehrwertsteuer von 10% oder 21%, je nach Fall. Beispiele sind Reinigung, Bettwäsche, 24-Stunden-Telefondienst, Rezeption oder andere Hoteldienstleistungen, die bei Ferienvermietungen angeboten werden.
  • Touristensteuer: In einigen Regionen wie Katalonien oder den Balearen ist es obligatorisch, eine Touristensteuer zu erheben und zu deklarieren.

Zusammenfassung

  • Steuersätze: Steuerresidenten der EU/EWR zahlen 19% auf das Nettoeinkommen, Nicht-EU/EWR-Residenten zahlen 24% auf das Bruttoeinkommen, und steuerliche Residenten Spaniens zahlen zwischen 19% und 54% auf das Nettoeinkommen.
  • Ausgabenabzug: Nur für steuerliche Residenten der EU/EWR oder Spaniens möglich und auf bestimmte Ausgaben beschränkt.
  • Es ist wichtig, die richtigen Formulare einzureichen und die Immobilie ordnungsgemäß zu registrieren, um Strafen zu vermeiden.

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Website sind rein informativ und stellen in keinem Fall eine Empfehlung oder rechtliche Beratung dar. Da die Vorschriften für die Vermietung von Immobilien Änderungen und spezifischen Interpretationen unterliegen können, wird jedem Interessierten empfohlen, vor einer Entscheidung einen spezialisierten Fachmann zu konsultieren.

Holiday Rentals Regulations Spain